Gewerbezentrum Elbland
RiskCheck
Risikofrüherkennungssystem
Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 StaRUG dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um Entwicklungen früh zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Hierzu ist ein Risikofrüherkennungssystem anzuwenden, durch das solche Entwicklungen erkannt, gesteuert, kontrolliert und dokumentiert werden.
René Krüger
geprüfter Sachverständiger
Seit 2022 sind wir Mitglied im BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
Mit unserem Gewerbezentrum in Radebeul bieten wir die Durchführung vom Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. entwickelten Risikofrüherkennungsverfahren an.